Software

Kassensicherungsverordnung
Wichtige Informationen  zur Anwendung unsere Kassensoftware in Deutschland.

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26.09.2017 schreibt Standards/Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen, darunter zählen auch PC-Kassensysteme, verbindlich vor.

So müssen in Deutschland ab dem 30.09.2020 Registrierkassen u.a. mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die TSE speichert sämtliche Transaktionen der Kasse verschlüsselt auf dem internen Speicher und gibt Informationen über die aktuelle Transaktion an die Kasse zurück. Diese Daten müssen auf dem Kassenbeleg ausgegeben werden. Des Weiteren muss es die Möglichkeit geben, die auf der TSE gespeicherten Transaktionsdaten zu exportieren und dem Finanzamt zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Die Kassensoftware CASy entspricht den Anforderungen der KassenSichV, sie muss mit einer zertifizierten TSE betrieben werden (§ 146a AO i. V. m Kassen-SichV). Die TSE wird von uns eingerichtet und kundenspezifisch konfiguriert. Aus diesem Grund muss die TSE zwingend von uns bezogen und kann ebenfalls in unserem Shop erworben werden. Der Betrieb der Kassensoftware mit einer nicht von uns konfigurierten TSE ist nicht möglich!

 

Support Ticket für die Kassensoftware CASy. Das Support Ticket umfasst folgende Leistungen: Maximal 30 Minuten technischer Support, kompetente Beratung, Diagnose und schnelle Fehlerbeseitigung durch direkten Kontakt zu unseren Spezialisten.
 
35,70 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
Modul Reparaturverwaltung
17,79 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
1 bis 8 (von insgesamt 10)